Unser Anliegen: Musikunterricht für
Kinder und Jugendliche ermöglichen
 Musizieren oder ein
Instrument zu erlernen sind ein „Königsweg“, um
die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu
entfalten. Es stärkt ihr Selbstvertrauen und ihr
Verständnis für eine lebendige Gemeinschaft.
Daher sollten alle Kinder und
Jugendliche, die musizieren oder ein Instrument
erlernen möchten, dies auch tun
können. Qualifizierter Musikunterricht kostet
allerdings Geld und für manche Familien, deren
Kind(er) gerne an der Rochus-Musikschule ein
Instrument erlernen würde(n), kann das eine zu
große Hürde sein.
Hier will die
Initiative „Musik für uns Pänz“ helfen.
„Musik
für uns Pänz“ wird getragen von
- der
katholischen Kirchengemeinde zu
den Heiligen Rochus, Dreikönigen
und Bartholomäus
-
dem Förderverein RochusMusik
e.V.
- der
Rochus-Musikschule e.V.
Diese drei Einrichtungen
haben Ansprechpartner berufen, die über
Förderanträge entscheiden. Die Ansprechpartner
sind:
für die
Gemeinde: Klaus
Kugler
für den
Förderverein RochusMusik: Thomas
Roß
für die
Rochus-Musikschule: die Leitung
Das Verfahren und die
Durchführung
- Die Anfragen
für eine Förderung werden an die
Leitung der Rochus- Musikschule
gerichtet. Wenn die Anfragen
über die Gemeinde oder
RochusMusik e.V. eingehen,
werden sie an die Leitung der
Rochus- Musikschule
weitergeleitet.
- Die Rochus-
Musikschule holt eine
Stellungnahme des Musiklehrers
ein und erfragt,
welchen Eigenanteil der
Schüler/dessen Eltern tragen
können ( Minimum: 25% der
Kursgebühr).
-
Die Förderung gilt für
Musikunterricht für ein Jahr.
Der Förderbetrag ergibt sich aus
der Differenz zwischen der
Kursgebühr (evt. zzgl. der
Anmeldegebühr) und dem
Eigenanteil des Schülers (
bzw.seiner Eltern). Der
Förderbetrag wird jeweils zur
Hälfte von der Gemeinde und der
RochusMusik e.V. übernommen.
-
Die administrative Abwicklung
übernimmt der Vorstand der
RochusMusik e.V., das heißt er
berechnet den
Förderbetrag
stimmt die
Förderung mit
der Gemeinde ab
bestätigt dem
Schüler die
Förderung
dokumentiert
insgesamt die
Fördervorgänge
- Ist die
Förderung beschlossen, stellt
die Rochus- Musikschule dem
Förderverein bzw. Gemeinde eine
Rechnung über den jeweiligen
Förderbetrag.
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